cic-vorvertragliche-pflichten-schnittstelle
Skillby Klotzkette
Klausurfall zu culpa in contrahendo nach §§ 280 Abs. 1 und 311 Abs. 2 BGB: Aufnahme von Vertragsverhandlungen, vorvertragliche Aufklärungs- und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss und Schadensersatz bei Abbruch oder Täuschung.
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